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Günstigste Krankenkasse für Studenten 2026

Aktualisiert am
Redaktion Kassenlupe · Ofelos GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Als Student zahlst du 2026 zwischen 108,76 € und 124,92 € im Monat für die Krankenversicherung. Die Kasse macht nur wenige Euro Unterschied. Wichtiger ist die erste Frage: Bist du noch beitragsfrei familienversichert?

Das Wichtigste in Kürze

Zuerst prüfen: Familienversicherung bis 25

Bis zum 25. Geburtstag kannst du über deine Eltern beitragsfrei versichert sein, solange du in Ausbildung oder Studium bist (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Dein Gesamteinkommen darf regelmäßig höchstens ein Siebtel der Bezugsgröße betragen. 2026 sind das 565 € im Monat (3.955 € ÷ 7). Bei einem Minijob gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 € (§ 10 Abs. 1 SGB V).

Sie geht der studentischen Versicherung vor (§ 5 Abs. 7 SGB V). Ein Freiwilligendienst verlängert sie um bis zu zwölf Monate.

Studentische Krankenversicherung: bis 30, ohne Semestergrenze

Bist du nicht familienversichert, bist du als eingeschriebener Student einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Das gilt längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres und endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V). Danach nur, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe es rechtfertigen, zum Beispiel beim Zweiten Bildungsweg.

Die Grenze von 14 Fachsemestern ist entfallen. Das MDK-Reformgesetz hat sie zum 1. Januar 2020 abgeschafft, bestätigt der GKV-Spitzenverband. Im Gesetz steht nur noch die Altersgrenze.

Endet die Pflichtversicherung, läuft sie als freiwillige Mitgliedschaft weiter. Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse austreten, musst dann aber eine andere Absicherung nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V). Bleibst du, zählt dein Einkommen, mindestens aber 1.318,33 € im Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V). Einen günstigen Übergangsbeitrag gibt es seit 2020 nicht mehr.

Was Studenten 2026 zahlen

Deine Beitragsgrundlage ist fest. Sie ist der BAföG-Bedarf für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen (§ 236 SGB V): 475 € Grundbedarf plus 380 € Wohnpauschale, also 855 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 BAföG). Das gilt auch, wenn du bei deinen Eltern wohnst.

Dazu kommt ein ermäßigter Beitragssatz: sieben Zehntel von 14,6 %, also 10,22 % (§ 245 SGB V). Den Zusatzbeitrag deiner Kasse zahlst du voll obendrauf (§ 242 Abs. 1 SGB V). Du trägst alles allein (§ 250 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).

Krankenversicherung pro Monat = 855 € × (10,22 % + Zusatzbeitrag)

Die Pflegeversicherung kostet 3,6 %. Kinderlose zahlen ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag 0,6 Punkte mehr (§ 55 SGB XI, PBAV 2025). Das sind 30,78 € bis 23 und 35,91 € danach, bei jeder Kasse gleich (§ 57 Abs. 1 SGB XI). Beispiel TK (2,69 %): 110,38 € Kranken- plus 35,91 € Pflegeversicherung, zusammen 146,29 €.

Die Beiträge zahlst du im Voraus für das Semester (§ 254 SGB V). Mit BAföG steigt dein Bedarf um 102 € (Kranken-) und 35 € (Pflegeversicherung), § 13a BAföG. Die Wohnpauschale soll zum 1. April 2027 auf 440 € steigen. Bisher gibt es dazu nur einen Kabinettsbeschluss; im Gesetz stehen 380 €.

Die 10 günstigsten bundesweiten Krankenkassen für Studenten

Diese Kassen kannst du überall wählen. Quelle der Zusatzbeiträge ist die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, Stand 07.10.2026. Betriebs- und branchenbezogene Kassen sowie die SVLFG fehlen.

Die günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen für Studenten, Stand 07.10.2026
PlatzKrankenkasseZusatz­beitragKV pro MonatErsparnis* pro Monat, pro Jahr
1TUI BKK2,50 %108,76 €16,16 €
193,92 €
2hkk2,59 %109,53 €15,39 €
184,68 €
3Audi BKK2,60 %109,61 €15,31 €
183,72 €
4TK2,69 %110,38 €14,54 €
174,48 €
5WMF BKK2,85 %111,75 €13,17 €
158,04 €
6HEK2,89 %112,09 €12,83 €
153,96 €
7BKK Linde2,99 %112,95 €11,97 €
143,64 €
8DAK-Gesundheit3,20 %114,74 €10,18 €
122,16 €
9Debeka BKK3,25 %115,17 €9,75 €
117,00 €
10BARMER3,29 %115,51 €9,41 €
112,92 €
10Salus BKK3,29 %115,51 €9,41 €
112,92 €

KV = 855 € × (10,22 % + Zusatzbeitrag), ohne Pflegeversicherung. * Ersparnis gegenüber der teuersten bundesweit geöffneten Kasse, BKK24 (4,39 %, 124,92 € im Monat). Jahreswert = 12 × Monatswert. Zwei Kassen teilen sich Platz 10.

Der Abstand ist klein: Ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag kostet dich nur 8,55 € im Monat.

Regional geöffnete Kassen darfst du wählen, wenn du im Bundesland wohnst oder arbeitest (§ 173 Abs. 2 SGB V). Einige sind noch günstiger:

Alle regionalen Kassen stehen in der Liste nach Zusatzbeitrag.

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Wichtiger als ein paar Euro: die Extras

Der Leistungskatalog ist bei allen Kassen gleich. Unterschiede machen freiwillige Leistungen aus der Satzung, etwa Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung (§ 11 Abs. 6 SGB V) oder weitere Schutzimpfungen (§ 20i Abs. 2 SGB V). Ein Extra, das du regelmäßig nutzt, gleicht einen Beitragsunterschied von wenigen Euro leicht aus. Für die verlinkten Kassen haben wir die Extras mit Quellen geprüft.

Nebenjob, Minijob und Praktikum

Die Kasse wechseln

Du bist zwölf Monate an deine Kasse gebunden (§ 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Kündigen musst du nicht: Die Meldung der neuen Kasse ersetzt deine Kündigung (Satz 4). Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, darfst du früher gehen (Satz 6). Die Schritte: Krankenkasse wechseln in 4 Schritten. Die Frist: Sonderkündigungsrecht.

Häufige Fragen

Welche Krankenkasse ist für Studenten am günstigsten?

Bundesweit hat die TUI BKK mit 2,50 % den niedrigsten Zusatzbeitrag. Dort zahlst du 108,76 € im Monat für die Krankenversicherung. Regional ist die BKK firmus mit 2,18 % günstiger (106,02 €). Stand: 07.10.2026.

Wie lange kann ich familienversichert bleiben?

Bis zum 25. Geburtstag, solange du studierst und höchstens 565 € im Monat verdienst (Minijob: 603 €). Ein Freiwilligendienst verlängert die Frist um bis zu zwölf Monate.

Endet die studentische Krankenversicherung nach 14 Semestern?

Nein. Die Grenze von 14 Fachsemestern ist seit dem 1. Januar 2020 entfallen. Es gilt nur die Altersgrenze von 30 Jahren (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V), mit Ausnahmen aus besonderen Gründen.

Darf ich neben dem Studium arbeiten?

Ja. Als Werkstudent bleibst du krankenversicherungsfrei, solange das Studium überwiegt. Faustregel: höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit. Ein Minijob ändert nichts.

Kann ich die Krankenkasse jederzeit wechseln?

Nein. Du bist zwölf Monate gebunden (§ 175 Abs. 4 SGB V). Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, darfst du früher gehen. Kündigen musst du nicht: Die neue Kasse meldet dich ab.

Quellen

  1. § 5 SGB V – Versicherungspflicht (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  2. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  3. § 7 SGB V – Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  4. § 10 SGB V – Familienversicherung (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  5. § 11 SGB V – Leistungsarten (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  6. § 20i SGB V – Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  7. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  8. § 190 SGB V – Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  9. § 236 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten und Praktikanten (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  10. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  11. § 245 SGB V – Beitragssatz für Studenten und Praktikanten (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  12. § 250 SGB V – Tragung der Beiträge durch das Mitglied (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  13. § 254 SGB V – Beitragszahlung der Studenten (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  14. § 241 SGB V – Allgemeiner Beitragssatz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  15. § 242 SGB V – Zusatzbeitrag (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  16. § 173 SGB V – Allgemeine Wahlrechte (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  17. § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  18. § 55 SGB XI – Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  19. § 57 SGB XI – Beitragspflichtige Einnahmen (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  20. Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV 2025), BGBl. 2024 I Nr. 446 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  21. § 13 BAföG – Bedarf für Studierende (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  22. § 13a BAföG – Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  23. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Kabinettsbeschluss zur BAföG-Reform vom 12.08.2026, abgerufen am 07.10.2026
  24. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, BGBl. 2025 I Nr. 278 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  25. § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07.10.2026
  26. Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung): Geringfügigkeitsgrenze 603 € ab 01.01.2026, abgerufen am 07.10.2026
  27. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten vom 20.03.2020 (PDF, Kopie bei informationsportal.de; Stand 2020), abgerufen am 07.10.2026
  28. Techniker Krankenkasse: Versicherungsrecht kompakt, 07.05.2026 (Werkstudenten, 20-Stunden-Grenze, PDF), abgerufen am 07.10.2026
  29. GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste (Stand 07.10.2026), abgerufen am 07.10.2026

Transparenz: Kassenlupe kann für vermittelte Mitgliedschaften eine Vergütung von Krankenkassen erhalten. Die Reihenfolge im Vergleich ist davon nicht beeinflusst.

Herausgeber: Ofelos GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-29R0-UBNJ6-92. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Satzung und Auskunft deiner Krankenkasse. Mehr zu Rechenweg und Quellen: So rechnen wir.