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Techniker Krankenkasse: Zusatzbeitrag 2026 und Sonderkündigung
Aktualisiert am 07.10.2026. Gegenüber der hkk (2,59 %), der günstigsten bundesweit geöffneten Kasse in unserer Auswahl, zahlst du bei 4.000 € Brutto im Jahr 24,00 € mehr.
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Zusatzbeitrag der TK im Überblick
Der Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse beträgt 2,69 % des beitragspflichtigen Einkommens und wird je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. Quelle: Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, Stand 07.10.2026; Angabe der Kasse: Beitragsseite der TK, geprüft am 06.10.2026. Rechenweg: So rechnen wir.
Leistungen der TK
| Osteopathie | 3 × 40 € / Jahr Vorherige ärztliche Verordnung und qualifizierte Behandlung; maximal tatsächliche Kosten. | Quelle ↗ |
| Zahnreinigung pro Jahr | 40 € / Jahr Ab 18; einmal jährlich, Rechnung mit GOZ 1040. | Quelle ↗ |
Recherchiert am 29.09.2026 auf den Seiten der Kasse. Nicht aufgeführte Leistungen sind nicht „nicht vorhanden“, sondern noch nicht geprüft. Maßgeblich sind immer Satzung und Angaben der Kasse.
Sonderkündigungsrecht bei der TK
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag oder erhebt sie erstmals einen, kannst du deine Mitgliedschaft bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den die Erhöhung gilt. Die sonst übliche Bindung von zwölf Monaten gilt dann nicht. Das regelt § 175 Abs. 4 SGB V: Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.
Wenn du die Kasse wechselst, musst du nicht selbst kündigen: Die neue Kasse meldet deine Wahl an die bisherige, und diese Meldung ersetzt deine Kündigung. Die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat der Erklärung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der TK 2026?
Laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand 07.10.2026) liegt der Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse bei 2,69 %.
Wie viel zahle ich bei der TK bei 4.000 € Brutto?
Dein Anteil an der Krankenversicherung beträgt rund 345,80 € im Monat: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus Zusatzbeitrag 2,69 %, je zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen, ohne Pflegeversicherung.
Habe ich bei der TK ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, wenn die Kasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht oder erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt. Die Kündigung ist dann bis zum Ablauf des Monats möglich, für den die Erhöhung gilt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die zwölfmonatige Bindung greift dann nicht.
Kassenlupe vergleicht ausgewählte Krankenkassen und ist keine Rechts- oder Anlageberatung. Die Reihenfolge folgt nur dem von dir gewählten Kriterium.