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Zusatzbeitrag berechnen: so viel zahlst du 2026

Eine Frau schreibt auf Unterlagen neben einem Taschenrechner.
Symbolfoto.

Aktualisiert am
Redaktion Kassenlupe · Ofelos GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Deinen Zusatzbeitrag berechnest du als regulär Beschäftigter aus dem beitragspflichtigen Monatsentgelt und dem Satz deiner Kasse; dein Arbeitgeber trägt die Hälfte. Die Rechnung berücksichtigt die Beitragsbemessungsgrenze.

Kurz erklärt

Kassenindividuellen Satz verwenden, nur das beitragspflichtige Entgelt einsetzen und den eigenen Anteil von Gesamtbeitrag und Pflegeversicherung unterscheiden.

Deinen Beitrag im Krankenkassen-Rechner prüfen

So berechnest du deinen Zusatzbeitrag

Für regulär versicherungspflichtig Beschäftigte lautet der Rechenweg: beitragspflichtiges Monatsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze mal Zusatzbeitragssatz, geteilt durch hundert und anschließend durch zwei. Die Teilung bildet den eigenen Anteil ab. Die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Das regeln § 242 SGB V und § 249 SGB V; Abruf: 14.10.2026.

Du brauchst dafür deinen aktuellen Zusatzbeitrag und das beitragspflichtige Entgelt. Verwende den Satz deiner Krankenkasse, nicht einfach den allgemeinen Durchschnitt. Die Krankenversicherung hat zusätzlich einen allgemeinen Beitragssatz. Ein Wert mit der Bezeichnung „Gesamtbeitrag“ lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres in die Zusatzbeitragsformel einsetzen. Quelle: § 241 SGB V: allgemeiner Beitragssatz, Abruf: 14.10.2026.

Zwei Menschen besprechen Unterlagen an einem Tisch.
Symbolfoto.

Beispiele mit Monatsgehältern unterhalb der Grenze

Die Tabelle verwendet als ausdrücklich angenommene Monatsgehälter 3.000, 4.000 und 5.000 Euro. Als belegten Beitragssatz nutzen wir die HEK mit 2,89 % Zusatzbeitrag. Die Gehälter sind Rechenannahmen, keine Aussage über typische Einkommen. Quelle des Satzes: Beitragsmitteilung der HEK, abgerufen am 14.10.2026; aktueller Exportstand: 2026-10-07.

Rechenbeispiele: eigener Zusatzbeitragsanteil als regulär Beschäftigter
Monatsbrutto, AnnahmeEigener Anteil im MonatBei zwölf gleichen Monaten
3.000,00 €43,35 €520,20 €
4.000,00 €57,80 €693,60 €
5.000,00 €72,25 €867,00 €

Bei 4.000 Euro ergibt die Rechnung 4.000 × 2,89 ÷ 100 ÷ 2 = 57,80 € monatlich. Der Jahreswert multipliziert diesen Monatsbetrag mit zwölf. Dabei bleiben Gehalt und Beitragssatz im ganzen Beispieljahr gleich. Ändert sich eine dieser Größen, musst du die jeweiligen Monate getrennt betrachten. Rechenbasis: die genannte Kassenquelle und hälftige Beitragstragung, Abruf: 14.10.2026.

Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Rechnung

Für 2026 beträgt die Grenze 5.812,50 Euro im Monat. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den Krankenversicherungsbeitrag aus dem Arbeitsentgelt nicht weiter. Du setzt deshalb höchstens diesen Betrag in die Formel ein. Verwechsle die Beitragsbemessungsgrenze nicht mit der Versicherungspflichtgrenze: Die beiden Größen beantworten unterschiedliche Fragen. Quelle: BMG: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, Abruf: 14.10.2026.

Liegt dein Entgelt unter der Grenze, verwendest du für diesen Standardfall das tatsächliche beitragspflichtige Entgelt. Bei mehreren Einnahmearten, freiwilliger Versicherung oder besonderen Beschäftigungsverhältnissen kann die Bemessung abweichen. Die Beispielrechnung ist keine vollständige Lohnabrechnung. Die Grundlagen für verschiedene Versichertengruppen erklärt ebenfalls die verlinkte BMG-Seite.

Zusatzbeitrag und gesamter Krankenversicherungsbeitrag unterscheiden

Zum Zusatzbeitrag kommt bei Beschäftigten mit gesetzlichem Krankengeldanspruch der allgemeine Beitragssatz von 14,60 %. Für den eigenen gesamten Krankenversicherungsanteil addierst du beide Sätze, bevor du die hälftige Aufteilung anwendest. Die Pflegeversicherung ist darin nicht enthalten. Quellen: § 241 SGB V und § 249 SGB V, Abruf: 14.10.2026.

Auf deiner Abrechnung können also andere Beträge stehen als in der Zusatzbeitragstabelle, obwohl der Zusatzbeitrag korrekt berechnet wurde. Prüfe zuerst, welche Beitragsart die betreffende Zeile bezeichnet. Achte außerdem auf den Abrechnungsmonat. Eine aktuelle Kassenangabe und eine ältere Gehaltsabrechnung müssen nicht denselben Beitragssatz verwenden.

Den Unterschied zwischen zwei Kassen berechnen

Für einen Vergleich brauchst du die Differenz der Zusatzbeitragssätze. Setze diese Differenz statt des vollständigen Zusatzbeitragssatzes in dieselbe Rechnung ein. Das Ergebnis zeigt bei identischem beitragspflichtigem Entgelt den eigenen Beitragsunterschied. Es berücksichtigt keine Bonuszahlungen, Zusatzleistungen oder besonderen Tarife. Der dokumentierte Rechenweg steht in unserer Methodik zum Krankenkassen-Vergleich.

Prüfe außerdem, ob die andere Kasse an deinem Wohn- oder Arbeitsort geöffnet ist. Einen Einstieg bieten die HEK-Beitragsseite und die Kassenübersicht mit Öffnungsgebieten. Ein niedrigerer Beitrag allein sagt noch nicht, welche Leistungen zu deinem Alltag passen.

Mit deinem eigenen Gehalt weiterrechnen

Wähle im Kassen-Check zunächst deine aktuelle Krankenkasse. Passe anschließend das Bruttogehalt im Ergebnis an und berücksichtige regionale Kassen über deine Postleitzahl. So siehst du den Beitragsvergleich für deine Eingaben. Die Schritte beim Krankenkassenwechsel erklären, wie du nach dem Vergleich die Fristen und die neue Mitgliedschaft prüfst.

Häufige Fragen

Zahlt der Arbeitgeber den Zusatzbeitrag mit?

Bei regulär versicherungspflichtig Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag aus dem Arbeitsentgelt jeweils zur Hälfte (§ 249 SGB V).

Ist die Pflegeversicherung in den Beispielen enthalten?

Nein. Die Tabelle zeigt ausschließlich den eigenen Zusatzbeitragsanteil zur Krankenversicherung.

Welcher Zusatzbeitrag gehört in die Rechnung?

Der kassenindividuelle Satz deiner Krankenkasse. Der amtliche Durchschnitt ersetzt diesen Satz für den normalen Beschäftigtenfall nicht.

Quellen

  1. § 242 SGB V: kassenindividueller Zusatzbeitrag, abgerufen am 14.10.2026.
  2. § 249 SGB V: Beitragsanteile von Beschäftigten und Arbeitgebern, abgerufen am 14.10.2026.
  3. § 241 SGB V: allgemeiner Beitragssatz, abgerufen am 14.10.2026.
  4. BMG: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, abgerufen am 14.10.2026.

Transparenz: Kassenlupe kann für vermittelte Mitgliedschaften eine Vergütung von Krankenkassen erhalten. Die Reihenfolge im Vergleich ist davon nicht beeinflusst.

Herausgeber: Ofelos GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-29R0-UBNJ6-92. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Satzung und Auskunft deiner Krankenkasse. Mehr zu Rechenweg und Quellen: So rechnen wir.

Auf den Kassenseiten findest du den Zusatzbeitrag und das Öffnungsgebiet. Lies bei Zusatzleistungen auch die jeweiligen Bedingungen.

Zusatzbeitrag 2027: Bekanntgaben und Quellen im Tracker verfolgen