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Zusatzbeitrag 2027: Was bekannt ist und was du tun kannst

Für 2027 sind im Kassenlupe-Tracker noch keine bestätigten Zusatzbeiträge hinterlegt. Nutze den Zusatzbeitrag-2027-Tracker, um vorhandene Beiträge für 2026 und den Quellenstand für das Folgejahr zu prüfen.
Der Durchschnitt ist kein Beitrag deiner Kasse
Das Bundesgesundheitsministerium gibt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Folgejahr im Bundesanzeiger bekannt. Nach § 242a Abs. 2 SGB V ist dafür eine Bekanntgabe bis zum 1. November vorgesehen. Empfehlungen des Schätzerkreises und Finanzprognosen ersetzen diese Bekanntmachung nicht. Wir tragen einen Wert erst ein, wenn die amtliche Quelle vorliegt und geprüft wurde.
Auch nach der Bekanntgabe kennst du damit noch nicht automatisch den Beitrag deiner eigenen Kasse. Krankenkassen bestimmen ihren individuellen Zusatzbeitrag. Prüfe deshalb die Satzung oder eine offizielle Mitteilung deiner Kasse. Im Tracker erhält jede bestätigte Angabe einen Quellenlink und ein Abrufdatum.

So liest du den Tracker richtig
Die Spalte für 2026 zeigt den vorhandenen Datenbestand. Die Spalte für 2027 bleibt leer im Sinne einer fehlenden Zahl und trägt die Kennzeichnung „noch nicht bekannt“, solange keine bestätigte Primärquelle hinterlegt ist. Der Strich bei der Änderung bedeutet, dass ein Vergleich noch nicht möglich ist. Er steht nicht für einen unveränderten Beitrag.
Eine Beitragsankündigung muss eindeutig dem richtigen Jahr zugeordnet sein. Aussagen über einen geplanten Beitrag können von einem endgültigen Beschluss abweichen. Wir verwenden deshalb keine geschätzten Kassenwerte. Bei fehlender oder unklarer Quelle lässt sich eine sichere Aussage über die Änderung nicht treffen.
Bei einer Erhöhung gilt das Sonderkündigungsrecht
Erhebt deine Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihn, kannst du bis zum Ende des Monats, für den der höhere Beitrag erstmals gilt, eine neue Kasse wählen. Die reguläre Bindung von zwölf Monaten entfällt dann. Der Wechsel wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet vom Monat deiner Wahlerklärung. Die neue Kasse meldet den Wechsel an die bisherige; du musst beim Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nicht selbst kündigen. Für einen Krankengeld-Wahltarif kann eine besondere Bindung gelten.
Seit 30.07.2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr mit einem gesonderten Schreiben über die Erhöhung und das Sonderkündigungsrecht informieren. Das Recht selbst bleibt bestehen. Prüfe deshalb den veröffentlichten Beitrag und die Frist aktiv.
Sonderkündigungsrecht: Frist und Ablauf · Beitragserhöhung ohne Brief erkennen
Beitrag und Frist aktiv im Blick behalten
Notiere dir, für welchen Monat ein höherer Beitrag erstmals gelten soll. Entscheidend für die Sonderkündigung ist dieser Monat, nicht allein das Datum einer Pressemitteilung. Warte mit der Wahl der neuen Kasse nicht bis zum letzten Tag. Prüfe bei einem Wahltarif außerdem die Bedingungen, insbesondere wenn ein Krankengeld-Wahltarif besteht.
Der Beitragsalarm kann dir helfen, Änderungen wahrzunehmen. Er ersetzt die Prüfung der veröffentlichten Angaben und der für dich geltenden Frist nicht. Vergleiche bei einer Meldung den Beitrag mit dem Tracker und der Originalquelle deiner Kasse. Im Ratgeber zum Krankenkassenwechsel findest du den Ablauf.
Schon jetzt mit den bestehenden Werten vergleichen
Wenn du jetzt vergleichen möchtest, nutze den Kassen-Check für 2026. Er zeigt dir anhand deiner bisherigen Kasse, deines Bruttogehalts und deiner Region, welche Unterschiede sich mit den vorhandenen Beiträgen ergeben. Er enthält keine Vorhersage für das nächste Jahr.
Achte neben dem Beitrag auf das Öffnungsgebiet und auf Leistungen, die dir wichtig sind. Die BKK firmus* ist beispielsweise regional geöffnet. Ein niedriger Beitrag ist nur dann für dich nutzbar, wenn du die Kasse auch wählen kannst. In der Kassenübersicht findest du die vorhandenen Detailseiten.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Beiträge für 2027?
Im Kassenlupe-Tracker stehen belegte Werte mit Quelle. Fehlt eine bestätigte Primärquelle, bleibt der Wert als noch nicht bekannt markiert.
Muss ich nach einer Erhöhung selbst kündigen?
Beim Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt die elektronische Meldung der neuen Kasse deine Kündigung. Wähle die neue Kasse innerhalb der geltenden Frist.
Quellen
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 13.10.2026.
- § 53 SGB V – Wahltarife (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 13.10.2026.
- § 242 SGB V – Zusatzbeitrag (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 13.10.2026.
- § 242a SGB V – Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 13.10.2026.
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 58, Art. 8), abgerufen am 13.10.2026.
Transparenz: Kassenlupe kann für vermittelte Mitgliedschaften eine Vergütung von Krankenkassen erhalten. Die Reihenfolge im Vergleich ist davon nicht beeinflusst.
Herausgeber: Ofelos GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-29R0-UBNJ6-92. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Satzung und Auskunft deiner Krankenkasse. Mehr zu Rechenweg und Quellen: So rechnen wir.